Förderung für Weinfachhandel und Gastronomie

Wir unterstützen Sie!

Sie sind Weinfachhändler oder Gastronom mit Sitz und stationärem Geschäft in Deutschland und planen Veranstaltungen mit deutschen Weinen? Dann gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch den Deutschen Weinfonds AdöR.

Wie hoch ist die Förderung?

Im Rahmen der förderfähigen Veranstaltungen werden 50% der tatsächlich entstandenen Veranstaltungskosten (netto) erstattet bis zu einer maximalen Förderung von 1.000 € pro Betrieb und pro Kalenderjahr.

Was wird gefördert?

Veranstaltungen, bei denen der deutsche Wein im Mittelpunkt steht (z.B. Winzerabende, Hausmessen, Jahrgangspräsentationen etc.). Die Veranstaltungen müssen in Deutschland stattfinden und sich an Endkunden richten. Die Veranstaltung muss grundsätzlich offen sein für alle Verbraucher (auch gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes) und nicht nur zugänglich für einen bestimmten Personenkreis. Förderfähig sind Veranstaltungen, bei denen ausschließlich Weine aus Deutschland und aus mindestens drei deutschen Anbauregionen und von mindestens drei unterschiedlichen Erzeugerbetrieben präsentiert werden. Um Letzteres zu gewährleisten können auch mehrere Veranstaltungen zusammengefasst werden (z. B. drei Winzerabende mit Winzern/Winzerinnen aus drei verschiedenen Regionen). 

Kosten, die dabei nicht bezuschusst werden, finden Sie in der Negativliste der Förderrichtlinien.

Details zu den Bedingungen finden Sie in unseren Förderrichtlinien.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Leider geht es nicht ganz ohne Papierkram. Wir benötigen den Antrag mit Anmeldung der geplanten Veranstaltung(en) und eine sog. De minimis-Erklärung, also eine Bestätigung über die Höhe von Förderungen, die Sie aus öffentlichen Kassen in den vergangenen drei Jahren erhalten haben (mehr zum Thema “DeMinimis” finden Sie hier), spätestens sechs Wochen vor der ersten Veranstaltung (zum Fristrechner). 

Wir haben Antrag und De minimis-Erklärung für Sie in einem beschreibbaren Dokument zusammengefasst. Aus rechtlichen Gründen ist es erforderlich, dass Sie uns den Antrag und die Erklärung unterschrieben im Original übersenden. 

Wie geht es nach dem Antrag weiter?

Wir prüfen Ihre Angaben und bestätigen Ihnen die Förderung, falls alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie: Ausgaben, die vor Eingang Ihres Antrags entstehen, sind nicht förderfähig; schließen Sie deshalb vorab keine Verträge oder tätigen Sie keine verbindlichen Bestellungen für die Veranstaltung. Sonst gilt das gesamte Vorhaben als vorzeitig begonnen und der Förderantrag muss leider abgelehnt werden.

Nach Durchführung der Veranstaltung bzw. bei mehreren Veranstaltungen nach Durchführung der letzten Veranstaltung, schicken Sie uns eine sog. Mittelanforderung. Diese muss eine Auflistung aller für die Förderung relevanten Kosten enthalten, die über Rechnungsbelege nachgewiesen sein müssen. Die Mittelanforderung inklusive Sachbericht muss spätestens acht Wochen nach der (letzten) Veranstaltung bei uns eingehen.

Nach Eingang der Mittelanforderung und Prüfung unsererseits erstatten wir Ihnen den entsprechenden Förderbetrag. 

Weinberatung am Tisch

FAQ - Antworten auf regelmäßig gestellte Fragen

ANTWORT: Geben Sie Ihre Kosten möglichst realistisch an. Abweichungen sind später erlaubt – maßgeblich sind die tatsächlich belegten Beträge im Verwendungsnachweis. Förderfähig bleiben jedoch nur Kostenpositionen, die Sie im Antrag genannt haben und die als zuwendungsfähig gelten – oder die der DWF vor der Veranstaltung schriftlich genehmigt hat. Alle voraussichtlichen Einnahmen (z. B. Eintritt, Sponsoring) müssen ebenfalls realistisch im Antrag stehen; sie reduzieren die förderfähigen Kosten.

ANTWORT: Die bloße Planung der Veranstaltung ist unkritisch. Entscheidend ist, dass noch kein Lieferungs- oder Leistungsvertrag (Miete, Dienst­leistung, etc.) abgeschlossen wurde, bevor der vollständige Antrag beim DWF eingeht. Verträge, die schon vorher abgeschlossen sind, gelten als unzulässiger „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ und führen zur Ablehnung des gesamten Vorhabens.
Ab dem Eingangsstempel Ihres Antrags dürfen Sie Verträge schließen – allerdings auf eigenes Risiko, falls der Antrag später ganz oder teilweise abgelehnt wird.

Fristrechner Wein-Impulse

Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor der (ersten) Veranstaltung beim Deutschen Weinfonds eingegangen sein.
Das ist in Ihrem Fall der:

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