Wein-Impulse - De-minimis
Förderung für Weinfachhandel und Gastronomie
Was ist eine De-minimis-Förderung?
Eine “De-minimis-Förderung” ist eine finanzielle Unterstützung des Staates oder der EU, die Unternehmen ohne aufwendige Prüfverfahren gewährt wird. Der Name kommt von der “De-minimis-Regel”, die besagt, dass Beihilfen unter einer bestimmten Grenze (derzeit maximal 300.000 € innerhalb von drei Jahren) nicht als wettbewerbsverzerrend gelten und daher einfacher vergeben werden können.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie eine Förderung für z.B. Veranstaltungen rund um deutschen Wein erhalten, kann diese unter die De-minimis-Regel fallen.
Sie dürfen innerhalb von drei Jahren insgesamt bis zu 300.000 € aus verschiedenen De-minimis-Förderungen erhalten.
Wenn Sie den Förderantrag stellen, ist es erforderlich, dass Sie uns bestätigen, ob Sie in den vergangenen drei Jahren (Stichtag ist der Tag der Antragstellung) entsprechende Förderungen erhalten haben. Falls die der Fall ist, benötigen wir eine Auflistung der Förderungen im Rahmen der “De-minimis-Erklärung”.

Ansprechpartner:
Andreas Kaul, Ressortleiter Hotellerie, Restaurant und Fachhandel
Abteilung Handel und Gastronomie
Tel.: 06135 / 9323 - 207
E-Mail: Andreas.Kaul(at)deutscheweine.de