Alkoholfreier Glühwein zugelassen
Man findet sie immer öfter, die Glühweinvarianten aus entalkoholisiertem Rot-, Rosé- oder Weißwein. Nach Angaben des Deutschen Weininstituts (DWI) dürfen sie nach einer EU-Rechtsänderung seit diesem Jahr auch als „Alkoholfreier Glühwein“ vermarktet werden, wenn der Alkoholgehalt unter 0,5 Volumenprozent liegt.
Bis dato mussten diese Produkte unter Fantasienamen wie etwa „Glühpunsch“ oder „Winzerzauber“ angeboten werden, weil Glühwein nach dem Gesetz einen Mindestalkoholgehalt von sieben Volumenprozent aufweisen musste. Mit dieser Neuregelung kann man alkoholfreie Glühweine nun leichter von anderen weihnachtlich gewürzten Heißgetränken ohne Alkohol unterscheiden.
Klassische Zutaten
Die Zutaten für die alkoholfreien Glühweinalternativen unterscheiden sich in der Regel nicht vom klassischen Glühwein. Typische Gewürze sind Zimt, Nelken, Sternanis sowie Orangen- und/oder Zitronenschalen. Mit ihrer intensiven Aromatik und der deutlichen Süße kommen die alkoholfreien Glühweinvarianten dem Original geschmacklich sehr nahe.
Geringere Haltbarkeit
Ein Unterschied besteht in der Haltbarkeit, die im Gegensatz zu klassischen Glühweinen auf dem Etikett angegeben sein muss. Einmal geöffnet sollte die Flasche zügig getrunken oder im Kühlschrank aufbewahrt werden.
Als Basis für die eigene Zubereitung von alkoholfreien Glühweinen eignen sich fruchtbetonte entalkoholisierte Weine sehr gut, sie verbinden sich harmonisch mit den Aromen der zugesetzten Gewürze.
Ansprechpartner/in
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Ernst Büscher
Pressesprecher
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Christina Miesch-Schmidt
Ressort Presse