Herkunftspyramide für Qualitäts- und Prädikatsweine
Zukünftig wird die Qualität eines deutschen Weins von seiner Herkunft bestimmt.
Fakten
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50 hl
Ertrag pro Hektar dürfen die von Hand geernteten Trauben in den flachen Lagen nicht überschreiten.
-
11 %
natürlichen Mindestalkoholgehalt müssen Weine der Qualitätskategorie Erstes Gewächs aufweisen.
Neue Herkunftspyramide für Qualitäts- und Prädikatsweine
Für Qualitäts- und Prädikatsweine bzw. Weine mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) hat der Gesetzgeber ab 2021 eine stärker differenzierte Herkunftspyramide geschaffen. Sie ist vierstufig aufgebaut und folgt dem Grundsatz "je enger die Herkunft, desto höher die Qualität". Die Spitze dieser Pyramide bilden die Lagenweine, die wiederum nochmals in drei Stufen unterteilt werden können: Ganz oben stehen die Großen Gewächse mit den strengsten Qualitätsanforderungen, gefolgt von den Ersten Gewächsen und den darunterliegenden übrigen Weinen aus Einzellagen.
Weine mit der Bezeichnung Großes Gewächs stehen zukünftig an der obersten Spitze der Lagenweine. Zu ihnen zählen nur Weiß- und Rotweine, die aus einer einzigen zum Gebietsprofil passenden Rebsorte hergestellt wurden. Die von Hand gelesen Trauben dürfen in Flachlagen den Ertrag von 50 Hektolitern pro Hektar nicht überschreiten, in Steillagen dürfen es 10 hl mehr sein. Der zur Herstellung verwendete Most muss einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von mindestens elf Volumenprozent aufweisen und von einer Einzellage oder kleineren geografischen Einheit stammen. Der Wein muss trocken ausgebaut sowie von einer Prüfungskommission sensorisch bewertet werden. Das Erntejahr ist stets anzugeben. Weißweine dieser höchsten Qualitätsstufe dürfen erst ab dem 1. September des Folgejahres in den Verkauf gebracht werden, für Rotweine verlängert sich die Frist um weitere neun Monate, d.h. bis zum 1. Juni des zweiten Jahres nach der Ernte.
Die Bezeichnung Erstes Gewächs gilt ebenfalls nur für Weiß- und Rotweine, die aus einer einzigen zum Gebietsprofil passenden Rebsorte hergestellt wurden. Die Trauben müssen selektiv gelesen werden und dürfen den Ertrag von 60 Hektoliter pro Hektar in flachen Lagen bzw. 70 Hektoliter pro Hektar Steillagen nicht überschreiten. Der zur Herstellung verwendete Most muss einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von mindestens 11 Volumenprozent aufweisen und von einer Einzellage oder kleineren geografischen Einheit stammen. Der ausschließlich trocken ausgebaute Wein darf erst ab dem 1. März des Folgejahres in den Verkauf gebracht werden und muss eine Jahrgangsangabe tragen. Die regionalen Schutzgemeinschaften oder Branchenverbände können für das Erste Gewächs eine gesonderte sensorische Prüfung vorschreiben.
Für die Ersten und Großen Gewächse legen die regionalen Schutzgemeinschaften oder Branchenverbände die zum Gebietsprofil passenden Rebsorten und weitere besondere sensorische Merkmale fest. Darüber hinaus können sie zusätzliche Anforderungen für die Verwendung der Bezeichnungen definieren, wie etwa bestimmte Hektarhöchsterträge oder Mindestmostgewichte. Die zusätzliche Angabe von Prädikaten ist bei Ersten und Großen Gewächsen nicht möglich.
Verbände, die bereits die Begriffe Erstes oder Großes Gewächs nutzen, dürfen diese weiterverwenden, wenn sie bestimmte Mindestanforderungen aus der Weinverordnung etwa bezüglich der Rebsorten, Erträge und Erntevorschriften oder der Geschmacksrichtung erfüllen.
Für alle anderen Weine und auch Sekte mit Angabe einer Einzellage oder Katasterlage gilt, dass sie aus einer oder mehreren dafür festgelegten Rebsorten bereitet werden dürfen und die Trauben mindestens Kabinettqualität aufweisen müssen. Der früheste Zeitpunkt für den Verkauf dieser Weine ist ebenfalls der 1. März des Folgejahres. Die Verwendung von Prädikatsangaben ist weiterhin möglich.
- Der Name einer Einzellage muss stets zusammen mit dem Gemeinde- oder Ortsteilnamen auf dem Etikett angegeben werden.
Ortsweine und Region-Weine
Ortsweine
Weine und Sekte die als geografische Herkunftsangabe den Namen einer Gemeinde oder eines Ortsteils tragen, sogenannte Ortsweine, bewegen sich in der Hierarchie unter den Lagenweinen. Sie spiegeln geschmacklich die Besonderheiten der dortigen Weinberge wieder.
Der Traubenmost für diese Weine muss mindestens Kabinettqualität aufweisen und sie dürfen nicht vor dem 15. Dezember des Erntejahres vermarket werden. Prädikatsangaben sind weiterhin zulässig.
Region
Die Kategorie der Region-Weine und Sekte wurde ebenfalls neu in die deutsche Weingesetzgebung aufgenommen. Sie wird zur Bezeichnung von Weinen oder Sekten verwendet, deren Trauben aus einem Weinbaubereich oder einer gemeinde- oder ortsteilübergreifenden Großlage stammen. Gekennzeichnet werden diese Weine, indem der Begriff „Region“ dem jeweiligen Bereichs- oder dem früheren Großlagennamen unmittelbar vorangestellt wird. Ein Gemeinde- oder Ortsteilname darf nur angegeben werden, wenn mindestens 85 Prozent des Weines aus dem genannten Ort stammt. Die Prädikatsstufen können weiterhin verwendet werden.
Anbaugebiet / Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Auf der untersten Stufe der Qualitätsweinpyramide stehen Weine, deren Trauben aus einem bestimmten Anbaugebiet stammen, aber ansonsten keine engere geografische Bezeichnung tragen. Die Qualitätsanforderungen für diese Weine hat sich durch die neue Weingesetzgebung nicht verändert.
Für alle Qualitäts- und Prädikatsweine gilt laut dem neuen Weingesetz, dass der Begriff „Qualitätswein“ oder "Prädikatswein" nun auch in Verbindung mit der Nennung eines Anbaugebiets durch die Angabe „Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung“ ersetzt werden kann. Bei Prädikatsweinen muss die Prädikatsstufe mit angegeben werden.
Übergangfristen
Für die g.U-Weine hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist eingeräumt. Sie dürfen noch bis einschließlich des Erntejahrgangs 2025 nach den bisher geltenden Bestimmungen gekennzeichnet und bis zum Aufbrauchen der Bestände in Verkehr gebracht werden. Erste und Große Gewächse können noch bis einschließlich des Jahrgangs 2023 nach den bisher geltenden Vorschriften gekennzeichnet und in Verkehr gebracht werden.
Wann dürfen die Weine der höchsten Qualitätsstufe (Großes Gewächs) vermarktet werden?
Weißweine der höchsten Qualitätsstufe dürfen erst ab dem 1. September des Folgejahres in den Verkauf gebracht werden, Rotweine ab 1. Juni des zweiten Jahres nach der Ernte. Der Jahrgang muss immer angegeben werden.
Rebsorten
Weitere Rezeptideen
zu lieblichen Auslesen Apfelkräpfli mit Vanillesauce
zu lieblichen Auslesen
- 5 große, säuerliche Äpfel
- 200 Gramm Mehl
- 2 Eier
- 250 ml Milch
- 2 EL Rum
- Nach Bedarf Schmalz oder Öl
- Nach Belieben Zimt, Zucker, Salz
Die Äpfel schälen und das Kernhaus ausstechen, in fingerdicke, gleichmäßige Scheiben schneiden. Mit Rum beträufeln und zuckern. Ziehen lassen.
Backteig anrühren, dieser sollte ziemlich dickflüssig sein. Die Apfelringe darin wenden und schwimmend in heißem Fett goldbraun backen.
Auf Küchenpapier abtropfen lassen und heiß mit Zimt und Zucker servieren.
- Riesling (süß & edelsüß)
- Scheurebe (süß & edelsüß)
mit frischen Pfifferlingen Herbst-Bruschetta
mit frischen Pfifferlingen
- 4 Ciabatta-Brötchen
- 200 Gramm kleine Pfifferlinge
- 4 EL kleingehackte Petersilie
- 4 Zehen Knoblauch
- 80 Gramm Pecorino (Hartkäse)
- 8 EL kaltgepresstes Olivenöl
- Eine Prise Salz & Pfeffer
Den Backofen auf 200 Grad vorheizen.
Die Pfifferlinge putzen. In einer Pfanne mit der Hälfte des Öls zuerst die Petersilie etwas andünsten, danach die Pilze zugeben und bei milder Hitze ca. 5 Minuten gar ziehen lassen.
Die Brötchen aufschneiden und ca. 5 Minuten knusprig backen.
Den Knoblauch klein hacken, auf die warmen Brötchen streichen und mit der anderen Hälfte des Öls beträufeln. Den Pecorino grob raspeln.
Die Pfifferling-Petersilien-Masse mit dem Pecorino verrühren und auf die Brötchenhälften geben.
- Grauburgunder (trocken)
- Federweißer (brut nature)
mit Weißwein Blumenkohlsuppe
mit Weißwein
- 3 Stück Schalotten
- 500 Gramm Blumenkohl
- 20 Gramm Butter
- 1 TL Fenchelsaat
- 50 ml Weißwein
- 800 ml Gemüsebrühe
- 100 ml Schlagsahne
- 1 Prise Zucker
- nach Geschmack Salz & Pfeffer
Schalotten schälen und in Scheiben schneiden.
Blumenkohl putzen und zerkleinern.
Butter in einem Topf schmelzen, Schalotten mit Fenchelsaat darin bei mittlerer Hitze 3 Minuten farblos dünsten. Blumenkohl zugeben, 2 Minuten mitdünsten, mit Salz und Zucker würzen.
Mit Weißwein ablöschen, aufkochen und mit Gemüsebrühe und Schlagsahne auffüllen. Bei milder Hitze 20 Minuten köcheln.
Mit dem Pürierstab pürieren, gegebenenfalls mit Brühe auf die gewünschte Konsistenz verlängern.
Mit einigen Tropfen Olivenöl beträufelt servieren.
- Silvaner (trocken)
zu halbtrockenen Weinen Flädlesuppe
zu halbtrockenen Weinen
- 1 Bund Schnittlauch
- 1 Liter Fleischbrühe
- 150 Gramm Weizenmehl
- 300 ml Milch
- nach Belieben Speckschwarte zum ausreiben der Pflanne
- Etwas Salz
Aus dem Mehl, der Milch, den Eiern und einer Prise Salz einen glatten, nicht zu dicken Teig rühren. Eine schwere Bratpfanne stark erhitzen, mit dem Speck ausreiben, einen kleinen Schöpflöffel Teig hinein geben, verlaufen lassen und dünne Pfannkuchen (Flädle) backen.
Die Flädle abkühlen lassen, halbieren und in dünne Streifen schneiden.
In klare, sehr heiße Fleischbrühe einlegen und sofort servieren.
- Trollinger (halbtrocken & feinherb)