Herkunftspyramide für Qualitäts- und Prädikatsweine
Zukünftig wird die Qualität eines deutschen Weins von seiner Herkunft bestimmt.
Fakten
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50 hl
Ertrag pro Hektar dürfen die von Hand geernteten Trauben in den flachen Lagen nicht überschreiten.
-
11 %
natürlichen Mindestalkoholgehalt müssen Weine der Qualitätskategorie Erstes Gewächs aufweisen.
Neue Herkunftspyramide für Qualitäts- und Prädikatsweine
Für Qualitäts- und Prädikatsweine bzw. Weine mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) hat der Gesetzgeber ab 2021 eine stärker differenzierte Herkunftspyramide geschaffen. Sie ist vierstufig aufgebaut und folgt dem Grundsatz "je enger die Herkunft, desto höher die Qualität". Die Spitze dieser Pyramide bilden die Lagenweine, die wiederum nochmals in drei Stufen unterteilt werden können: Ganz oben stehen die Großen Gewächse mit den strengsten Qualitätsanforderungen, gefolgt von den Ersten Gewächsen und den darunterliegenden übrigen Weinen aus Einzellagen.
Weine mit der Bezeichnung Großes Gewächs stehen zukünftig an der obersten Spitze der Lagenweine. Zu ihnen zählen nur Weiß- und Rotweine, die aus einer einzigen zum Gebietsprofil passenden Rebsorte hergestellt wurden. Die von Hand gelesen Trauben dürfen in Flachlagen den Ertrag von 50 Hektolitern pro Hektar nicht überschreiten, in Steillagen dürfen es 10 hl mehr sein. Der zur Herstellung verwendete Most muss einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von mindestens elf Volumenprozent aufweisen und von einer Einzellage oder kleineren geografischen Einheit stammen. Der Wein muss trocken ausgebaut sowie von einer Prüfungskommission sensorisch bewertet werden. Das Erntejahr ist stets anzugeben. Weißweine dieser höchsten Qualitätsstufe dürfen erst ab dem 1. September des Folgejahres in den Verkauf gebracht werden, für Rotweine verlängert sich die Frist um weitere neun Monate, d.h. bis zum 1. Juni des zweiten Jahres nach der Ernte.
Die Bezeichnung Erstes Gewächs gilt ebenfalls nur für Weiß- und Rotweine, die aus einer einzigen zum Gebietsprofil passenden Rebsorte hergestellt wurden. Die Trauben müssen selektiv gelesen werden und dürfen den Ertrag von 60 Hektoliter pro Hektar in flachen Lagen bzw. 70 Hektoliter pro Hektar Steillagen nicht überschreiten. Der zur Herstellung verwendete Most muss einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von mindestens 11 Volumenprozent aufweisen und von einer Einzellage oder kleineren geografischen Einheit stammen. Der ausschließlich trocken ausgebaute Wein darf erst ab dem 1. März des Folgejahres in den Verkauf gebracht werden und muss eine Jahrgangsangabe tragen. Die regionalen Schutzgemeinschaften oder Branchenverbände können für das Erste Gewächs eine gesonderte sensorische Prüfung vorschreiben.
Für die Ersten und Großen Gewächse legen die regionalen Schutzgemeinschaften oder Branchenverbände die zum Gebietsprofil passenden Rebsorten und weitere besondere sensorische Merkmale fest. Darüber hinaus können sie zusätzliche Anforderungen für die Verwendung der Bezeichnungen definieren, wie etwa bestimmte Hektarhöchsterträge oder Mindestmostgewichte. Die zusätzliche Angabe von Prädikaten ist bei Ersten und Großen Gewächsen nicht möglich.
Verbände, die bereits die Begriffe Erstes oder Großes Gewächs nutzen, dürfen diese weiterverwenden, wenn sie bestimmte Mindestanforderungen aus der Weinverordnung etwa bezüglich der Rebsorten, Erträge und Erntevorschriften oder der Geschmacksrichtung erfüllen.
Für alle anderen Weine und auch Sekte mit Angabe einer Einzellage oder Katasterlage gilt, dass sie aus einer oder mehreren dafür festgelegten Rebsorten bereitet werden dürfen und die Trauben mindestens Kabinettqualität aufweisen müssen. Der früheste Zeitpunkt für den Verkauf dieser Weine ist ebenfalls der 1. März des Folgejahres. Die Verwendung von Prädikatsangaben ist weiterhin möglich.
- Der Name einer Einzellage muss stets zusammen mit dem Gemeinde- oder Ortsteilnamen auf dem Etikett angegeben werden.
Ortsweine und Region-Weine
Ortsweine
Weine und Sekte die als geografische Herkunftsangabe den Namen einer Gemeinde oder eines Ortsteils tragen, sogenannte Ortsweine, bewegen sich in der Hierarchie unter den Lagenweinen. Sie spiegeln geschmacklich die Besonderheiten der dortigen Weinberge wieder.
Der Traubenmost für diese Weine muss mindestens Kabinettqualität aufweisen und sie dürfen nicht vor dem 15. Dezember des Erntejahres vermarket werden. Prädikatsangaben sind weiterhin zulässig.
Region
Die Kategorie der Region-Weine und Sekte wurde ebenfalls neu in die deutsche Weingesetzgebung aufgenommen. Sie wird zur Bezeichnung von Weinen oder Sekten verwendet, deren Trauben aus einem Weinbaubereich oder einer gemeinde- oder ortsteilübergreifenden Großlage stammen. Gekennzeichnet werden diese Weine, indem der Begriff „Region“ dem jeweiligen Bereichs- oder dem früheren Großlagennamen unmittelbar vorangestellt wird. Ein Gemeinde- oder Ortsteilname darf nur angegeben werden, wenn mindestens 85 Prozent des Weines aus dem genannten Ort stammt. Die Prädikatsstufen können weiterhin verwendet werden.
Anbaugebiet / Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Auf der untersten Stufe der Qualitätsweinpyramide stehen Weine, deren Trauben aus einem bestimmten Anbaugebiet stammen, aber ansonsten keine engere geografische Bezeichnung tragen. Die Qualitätsanforderungen für diese Weine hat sich durch die neue Weingesetzgebung nicht verändert.
Für alle Qualitäts- und Prädikatsweine gilt laut dem neuen Weingesetz, dass der Begriff „Qualitätswein“ oder "Prädikatswein" nun auch in Verbindung mit der Nennung eines Anbaugebiets durch die Angabe „Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung“ ersetzt werden kann. Bei Prädikatsweinen muss die Prädikatsstufe mit angegeben werden.
Übergangfristen
Für die g.U-Weine hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist eingeräumt. Sie dürfen noch bis einschließlich des Erntejahrgangs 2025 nach den bisher geltenden Bestimmungen gekennzeichnet und bis zum Aufbrauchen der Bestände in Verkehr gebracht werden. Erste und Große Gewächse können noch bis einschließlich des Jahrgangs 2023 nach den bisher geltenden Vorschriften gekennzeichnet und in Verkehr gebracht werden.
Wann dürfen die Weine der höchsten Qualitätsstufe (Großes Gewächs) vermarktet werden?
Weißweine der höchsten Qualitätsstufe dürfen erst ab dem 1. September des Folgejahres in den Verkauf gebracht werden, Rotweine ab 1. Juni des zweiten Jahres nach der Ernte. Der Jahrgang muss immer angegeben werden.
Rebsorten
Weitere Rezeptideen
zu lieblichen Auslesen Apfelkräpfli mit Vanillesauce
zu lieblichen Auslesen
- 5 große, säuerliche Äpfel
- 200 Gramm Mehl
- 2 Eier
- 250 ml Milch
- 2 EL Rum
- Nach Bedarf Schmalz oder Öl
- Nach Belieben Zimt, Zucker, Salz
Die Äpfel schälen und das Kernhaus ausstechen, in fingerdicke, gleichmäßige Scheiben schneiden. Mit Rum beträufeln und zuckern. Ziehen lassen.
Backteig anrühren, dieser sollte ziemlich dickflüssig sein. Die Apfelringe darin wenden und schwimmend in heißem Fett goldbraun backen.
Auf Küchenpapier abtropfen lassen und heiß mit Zimt und Zucker servieren.
- Riesling (süß & edelsüß)
- Scheurebe (süß & edelsüß)
zu trockenem Winzersekt Sekt-Limetten-Dessert
zu trockenem Winzersekt
- 300ml Winzersekt
- 4 Limetten
- 100g Zucker
- 30g Speisestärke
- 100g Butterkekse
- 50g ungesalzene Butter
- 2 Eiweiße
- 50g grieschicher Joghurt
- 150g Schlagsahne
Winzersekt und Zucker in einen Topf geben. Den restlichen Sekt kühl stellen. 1 Limette heiß abwaschen und die Schale fein abreiben. Die Limette und 2 weitere halbieren, den Saft auspressen und mit der Speisestärke verrühren. Alles in den Topf geben und alles kurz aufkochen lassen. Topf vom Herd nehmen und die Creme im Kühlschrank kaltstellen.
Nun die Butterkekse in einen Gefrierbeutel füllen, mit einem Nudelholz zerkleinern und in eine Schüssel geben. Butter im Topf schmelzen, über die zerbröselten Butterkekse gießen, eine Prise Salz hinzufügen und alles gut vermengen. Kurz abkühlen lassen, die Hälfte in großen Weingläsern verteilen und fest andrücken.
Übrige Limette in Scheiben schneiden. Eiweiß mit Salz steif schlagen. Den Joghurt unter die abgekühlte Sekt-Limetten-Creme rühren. Schlagsahne steif schlagen und mit dem Eischnee nacheinander unter die erkaltete Creme heben. Die Hälfte auf Weingläser verteilen, eine weitere Schicht Butterkekse zugeben und mit einer Creme-Schicht abschließen. Mit Limettenscheiben garnieren und den restlichen Winzersekt einschenken. Anstoßen und genießen!
- Riesling (trocken)
- Weißburgunder (trocken)
Spargel harmoniert hervorragend mit Silvaner Gebratener Spargel mit Bärlauch und Bandnudeln
Gebratener Spargel mit Bärlauch und Bandnudeln passt hervorragend zu Silvaner.
- 1kg weißer Spargel
- 1kg grüner Spargel
- 200g Butter
- 1 TL Zucker
- 2-4 EL Walnussöl
- 600g Tagliatelle
- 1 Prise Salz und Pfeffer
- 200 ml Schlagsahne
- 1 Spritzer Zitronensaft
- 8 Bärlauchblätter
Zubereitung:
Spargel schälen (grünen Spargel nur im unteren Drittel), Enden abschneiden. Stangen jeweils der Länge nach halbieren und die
Hälften in 3 – 5 cm lange Stücke schneiden.
Butter in einer großen Pfanne erhitzen, Zucker zufügen. Kurz karamellisieren lassen. Öl und Spargel zugeben und bei mittlerer Hitze ca. 10 Min. bissfest garen, dabei ab und zu durchschwenken.
Inzwischen Tagliatelle nach Packungsanweisung in kochendem Salzwasser bissfest garen.
Sahne zum Spargel gießen, cremig einkochen lassen. Spargel mit Salz, Pfeffer und Zitronensaft abschmecken.
Nudeln abgießen, abtropfen lassen und mit dem Spargel mischen. Bärlauch in Streifen schneiden und unterheben.
Weinempfehlung:
Silvaner Spätlese trocken
- Silvaner (trocken)
der Klassiker mal anders Fränkisches Mostsüpple
der Klassiker mal anders
- 500 ml Weißwein (Spätlese)
- 500 ml Geflügelbrühe
- 350 ml Sahne
- 30 Gramm Zwiebeln
- 30 Gramm Weißes vom Lauch
- 30 Gramm Sellerie
- 30 Gramm Karotten
- 30 Gramm Butter
- 180 Gramm Mehl
- 2 Lorbeerblätter
- 1 EL Butterschmalz
- 4 Scheiben Weißbrot
- Nach Belieben Zucker, Muskat, Zimt, Salz
Gemüse in Butter hell anschwitzen, mit Mehl bestäuben und dann mit Geflügelbrühe, Wein und 250 ml Sahne auffüllen. Gewürze zugeben und ca. 15 Minuten kochen lassen.
Weißbrotscheiben entrinden und in 1 cm große Würfel schneiden. Im heißen Butterschmalz goldbraun rösten und mit Zimt würzen, restliche Sahne steif schlagen.
Suppe durchseihen und mit Muskat und Salz abschmecken.
In tiefe Teller geben, mit geschlagener Sahne und den Zimtkrusteln dekorieren.
- Müller-Thurgau (trocken)
- Silvaner (trocken)