Nutzungsbedingungen Medienportal

Benutzerbedingungen des Medienportals in der DWI DB

Benutzerbedingungen für das Medienportals / Bildarchivs (Pressezwecke)

Mit der Verwendung unseres Fotomaterials erkennen Sie die folgenden Richtlinien für die Verwendung von Fotomaterial des Deutschen Weininstituts an:

  • Das Fotomaterial darf ausschließlich in Verbindung mit Themen veröffentlicht werden, die deutsche Weine und Sekte betreffen.
  • Das Fotomaterial darf ausschließlich für Pressezwecke verwendet werden. Bei der Verwendung für andere, z.B. werbliche Zwecke oder Buchprojekte gelten andere Konditionen. Bitte halten Sie in diesem Falle Rücksprache mit uns.
  • Die Verwendung zu Pressezwecken ist kostenlos. Die Verwendung unseres Fotomaterials ist ausschließlich in Verbindung mit dem Vermerk der Quelle "Deutsches Weininstitut" bzw. "DWI" in Verbindung mit dem Namen des jeweiligen Fotografen zulässig, z.B. "Deutsches Weininstitut/Hartmann".
  • Bildmanipulationen und elektronische Bildbearbeitung sind nur mit schriftlichem Einverständnis des Deutschen Weininstituts erlaubt.
  • Die Weitergabe an unbefugte Dritte ist nicht zulässig. Bitte senden Sie uns nach Drucklegung zwei Belegexemplare zu.
  • Die Veröffentlichung unseres Bildmaterials unterliegt den publizistischen Grundsätzen des Deutschen Presserates. Wir freuen uns über Ihr Interesse am Thema "Deutscher Wein" und sind überzeugt, dass diese Richtlinien im Sinne einer fairen Zusammenarbeit gerne von Ihnen berücksichtigt werden.

Liefer- und Geschäftsbedingungen des DWI

für Lieferung von Bildmaterial, zur Vergabe von Nutzungsrechten

A. Allgemeines

  1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
    Das vom DWI bereitgestellte Bildmaterial steht ausschliesslich für Veröffentlichungen zum Thema „ Deutscher Wein“ zur Verfügung.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch das DWI. Ge­schäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
  3. Das DWI ermöglicht dem Kunden den Zugang zur Online-Datenbank in Form einer Freischaltung. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Freischaltung seitens des DWI besteht nicht. Die benötigte Gegenstellen-Software (Client) hat sich der Kunde selbst zu beschaffen.
  4. Der Zugang zur Datenbank ist nur mit einer gültigen Usernummer und einem Passwort möglich. Diese sind von DWI und dem Kunden vertraulich zu behandeln. Sollten die Zugangsdaten durch verschulden des Kunden mißbraucht werden, so haftet dieser für den entstandenen Schaden.
  5. Der Kunde kann die DWI Online-Datenbank nutzen, um in den dort gespeicherten Bilddatenbeständen nach Fotos zu recherchieren und sich diese als Vorschaubilder oder als Feindaten zu übertragen.
  6. Der Kunde hat keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit des DWI Online-Servers. Es bleibt dem DWI jederzeit freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten, sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen.
  7. Die Recherche und die Übertragung der Bilder ist für den Kunden kostenfrei. Die Kosten für die ISDN-Verbindung trägt der Kunde.
  8. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben.
    Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist das DWI von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
  9. Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum des DWI und der Urheber. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt.
    Eine Abspeicherung von Bilddaten durch den Kunden, die über die Dauer der aktuellen Produktion hinausgeht, ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch das DWI gestattet.
  10. Erhaltenes Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist umgehend auf seinen Datenträgern zu löschen.

B. Honorare

  1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnli­chen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
    Der Besteller haftet dem DWI gegenüber, auch für die Weitergabe der Fotos an Dritte.
  2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) abgerechnet. Macht der Besteller keine ge­nauen Angaben, ist das DWI berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen.
    Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwert­steuer.
  3. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  4. Sobald der Besteller bekundet hat, daß er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist das DWI berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.

C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

  1. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen.
  2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
    Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdi­gung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
  3. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet.
    Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert hat oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
  4. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) ver­pflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allge­meinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
  5. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
  6. Die werbliche Nutzung von sonstigen Personenabbildungen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, um Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter vorzubeugen.
    Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig

D. Urheberrecht / Belegexemplar

  1. Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Urhebervermerk
    (DWI/ Name der Fotografin, des Fotografen), und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Der Verwender hat das DWI von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
  2. Ziffer 1 gilt auch für Werbung. Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
  3. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urhe­herrechtsgesetzes.
  4. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz (vgl. ergänzend Anhang zu E)

  1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduk­tionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte (vgl. Cl, 2 und 3) wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffa­chen des üblichen Nutzungshonorars fällig.
  2. Unterbleibt der Urhebervermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.

F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

  1. Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 14 Tagen zahlbar.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit diese Vollkaufleute sind, Mainz.
  3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.