Geschmacksrichtungen

Die Geschmacksangaben sind eine wichtige Orientierungshilfe für den Weinkauf.

Fakten

  • 9

    Neun Gramm Restzucker darf ein Wein maximal aufweisen, wenn er als "trocken" vermarktet werden soll.

  • 50

    50 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine werden in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Man unterscheidet beim Wein vier Geschmacksrichtungen:

Trocken ist die Bezeichnung für Weine, die fast oder ganz durchgegoren sind; das heißt Weine mit einem Restzuckergehalt bis höchstens 4g/l. Der Gesetzgeber erlaubt die Bezeichnung „trocken“ auch bis zu einem Restzuckergehalt von 9g, wenn der Gesamtsäuregehalt maximal 2g/l niedriger ist als der Restzucker. Die Hälfte aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine wurde 2022 in der trockenen Geschmacksrichtung vermarktet.

Halbtrockene Weine dürfen bis zu 12 Gramm Restzucker je Liter aufweisen, bzw. bis 18g/l, wenn dabei der Restzuckergehalt den Säuregehalt nicht mehr als 10g übersteigt. Häufig findet man auf Weinetiketten auch die Bezeichnung feinherb. Diese Geschmacksbezeichnung ist rechtlich nicht definiert. Sie bewegt sich geschmacklich in der Regel im halbtrockenen bis leicht lieblichen Bereich.

Liebliche Weine weisen einen Restzuckergehalt auf, der die für halbtrocken festgelegten Werte übersteigt, aber höchstens 45 g/l erreicht.

Die Angabe süß kann für Weine verwendet werden, die mehr als 45 g/l Restsüße aufweisen.

Wie kommt die Süße in den Wein?

Wird die Gärung des Weines vor dem Ende beispielsweise durch Kühlung unterbrochen, verbleibt der natürliche, unvergorene Zucker aus der Traube im Wein.