Neuregelungen im deutschen Weinrecht

Am 27. Januar 2021 ist das Zehnte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes in Kraft getreten. Das novellierte Gesetz bildet den Rahmen für eine stärkere Herkunftsprofilierung deutscher Weine. Weitere Details regelt die Änderung zur Weinverordnung, die im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 20 vom 7. Mai 2021 veröffentlicht wurde. Die neuen Regelungen gelten verbindlich ab dem Weinjahrgang 2026. Bis dahin können Qualitäts- und Prädikatsweine noch nach den bisher geltenden Vorschriften gekennzeichnet und vermarktet werden.

Je enger die Herkunft, desto höher das Qualitätsversprechen

Für die Qualität deutscher Qualitäts- und Prädikatsweine ist zukünftig entscheidend, woher die Trauben stammen. Denn Wein ist ein geschmackliches Spiegelbild seiner Herkunft. Damit orientiert sich das deutsche Qualitätssystem an dem romanischen Modell und folgt dem Grundsatz "je enger die Herkunft, desto höher die Qualität". Der Grundgedanke dafür ist, dass die Charakteristik eines Weines in besonderer Weise von seiner Herkunft, dem Terroir bestimmt wird, auf dem die Reben wachsen. Der Terroir-Begriff umfasst dabei das Zusammenspiel der Faktoren Klima, Boden und Lage, inklusive dem Erzeuger, der die Herkunft im Wein schmeckbar werden lässt. Der Herkunftsbegriff bezieht sich sowohl auf ganze Landwein- und Qualitätsweingebiete wie auch enger gefasste Regionen, Ortschaften oder Einzellagen.

Die bestehenden Prädikatsstufen von Kabinett bis Trockenbeerenauslese bleiben von der weingesetzlichen Neuregelung unberührt.


Neue Herkunftspyramiden

Mit der neuen Weingesetzgebung wurde aufbauend auf die bisherige Qualitätspyramide eine stärker differenzierte Herkunftspyramide geschaffen. In ihr bildet der „Deutsche Wein“ die Basis, gefolgt von den Landweinen mit einer geschützten geografischer Angabe (g.g.A.) und den darüber liegenden Qualitäts- und Prädikatsweinen mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.).

Innerhalb der g.U.-Weine gibt es nun eine weitere vierstufig aufgebaute Herkunftspyramide. Hier bilden Weine die Basis, deren Trauben aus dem gesamten Anbaugebiet stammen können. Auf der nächsten Stufe stehen die Weine aus abgegrenzten Bereichen oder den früheren Großlagen, die neuerdings zusätzlich mit dem Begriff „Region“ gekennzeichnet werden müssen. Die darüber liegende Stufe umfasst die Weine, deren Trauben aus einer einzigen Gemeinde oder einem Ortsteil stammen und an der Spitze stehen die Lagenweine, die das Terroir der jeweiligen Einzellage in besonderer Weise zum Ausdruck bringen. Zudem ist es auch möglich, noch kleinere geografische Einheiten innerhalb einer Einzellage auf dem Etikett anzugeben, sofern diese sogenannten Katasterlagen oder Gewannen-Namen im Weinlagenregister eingetragen sind.

Innerhalb der Lagenweine werden mit der neuen deutschen Weinverordnung erstmals die Begriffe Großes Gewächs und Erstes Gewächs bundesweit einheitlich nutzbar und geregelt. Deren Verwendung ist nur unter Einhaltung strenger Kriterien möglich und soll die qualitative Spitze deutscher Herkunftsweine stärken. Die genauen Kriterien sind hier im Detail näher beschrieben.

Weitere Informationen zu den Landweingebieten und den Anforderungen für Weine ohne geografische Angabe sind hier zusammengefasst.