Geschützte Herkunft

Mit einer Werbekampagne für heimische Weine verstärkt das Deutsche Weininstitut (DWI) den Fokus auf die geschützen Ursprungsbezeichnungen der 13 Anbaugebiete. Sie thematisiert die regionalen Herkünfte der deutschen Weine ebenso stark wie die Menschen, die sie erzeugen. 

Vier Motive mit echten Weinerzeugern rücken heimische Weine in den Fokus

Die nationale Anzeigenkampagne umfasst vier verschiedene Motive mit echten Weinerzeugern in Weinberg und Keller, die mit verschiedenen Statements eine tiefe Verbundenheit zu ihrer Region zum Ausdruck bringen. Sie stehen für eine ebenso traditionelle wie innovative handwerkliche Weinbereitung. Allen Motiven gemeinsam ist der Absender: „Weine aus deutschen Regionen: Qualität, die man schmeckt“. 

Alle Weinanbaugebiete können sich mit eigenen Motiven und regional angepassten Aussagen beteiligen

Für einige Gebiete gibt es bereits Motive mit regionaler Botschaft. Denn die Werbekampagne wurde von vornherein so angelegt, dass sich die einzelnen Weinbaugebiete daran mit eigenen Motiven und regional angepassten Aussagen beteiligen können. Der Absender lautet dann: Weine aus (Anbaugebiet): Qualität, die man schmeckt.

Durch die einheitliche Bildsprache werden die Reichweite der Kampagne erhöht und die Profile der Anbaugebiete geschärft.

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Geschützte Ursprungsbezeichnungen

Die Ursprungsbezeichnungen schützen unsere 13 Weinanbaugebiete. Denn alle Qualitätsweine, die den Namen einer Anbauregion tragen, müssen aus dieser angegebenen Region stammen und spezifische Qualitätsstandards erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass jeder dieser Weine eine Qualitätsweinprüfung durchlaufen und bestehen muss. Zusätzlich muss die Qualitätsstufe auf dem Etikett angegeben sein.

Die Europäische Union erkennt unsere 13 Weinregionen als geschütze Ursprungsbezeichnungen an. Sie sind in der Datenbank der Europäischen Kommission verzeichnet: E-Bacchus


Geschützte geografische Angaben

Deutschland verfügt über 26 so genannte Landweingebiete, deren Namen von der Europäischen Union als geschützte geografische Angaben (g.g.A.) anerkannt sind. Das bedeutet, dass in Deutschland alle Weine auf denen ein Landweingebiet steht (z.B. Ahrtaler Landwein, Badischer Landwein oder Landwein Rhein) automatisch Weine mit einer geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) sind. Das gilt auch, wenn weder die Bezeichnung g.g.A.noch das entsprechende EU-Gütesiegel auf der Flasche angegeben sind.

Deutsche Landweine sind typisch für die jeweilige Region und müssen zu mindestens 85% von Weintrauben stammen, die in dem definierten Gebiet geerntet worden sind. Manche Bundesländer schreiben vor, dass die Trauben zu 100 % aus dem Landweingebiet kommen müssen (z.B. Ahrtaler Landwein). Mit Ausnahme der Landweingebiete Rhein, Oberrhein, Rhein-Neckar und Neckar müssen die Weine trocken oder halbtrocken ausgebaut werden.

Die geschützten geografischen Angaben sind in der Datenbank der Europäischen Kommission, E-Bacchus eingetragen.