Weinrecht und Regelungen

WEINRECHT Neuregelungen im deutschen Weinrecht

Am 27. Januar 2021 ist das Zehnte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes in Kraft getreten. Das novellierte Gesetz bildet den Rahmen für eine stärkere Herkunftsprofilierung deutscher Weine. Weitere Details regelt die Änderung zur Weinverordnung, die im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 20 vom 7. Mai 2021 veröffentlicht wurde. Die neuen Regelungen gelten verbindlich ab dem Weinjahrgang 2026. Bis dahin können Qualitäts- und Prädikatsweine noch nach den bisher geltenden Vorschriften gekennzeichnet und vermarktet werden.

Neue Herkunftspyramiden

Mit der neuen Weingesetzgebung wurde aufbauend auf die bisherige Qualitätspyramide eine stärker differenzierte Herkunftspyramide geschaffen. In ihr bildet der „Deutsche Wein“ die Basis, gefolgt von den Landweinen mit einer geschützten geografischer Angabe (g.g.A.) und den darüber liegenden Qualitäts- und Prädikatsweinen mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.).

Neues Weinrecht

Episode 51

Noch dieses Jahr müssen sich Erzeuger/innen und Käufer/innen deutscher Weine auf neue Angaben zu Nährwerten und Zutaten im Wein und damit auf veränderte Etiketten einstellen. Außerdem läuft bereits seit zwei Jahren die Übergangszeit zu einer grundlegenden Änderung im Weinrecht, mit der die Qualität deutscher Weine neu definiert wird. Spätestens mit dem Weinjahrgang 2026 endet diese Übergangfrist, dann sind Erzeuger/innen verpflichtet, die Änderungen umzusetzen. Was die neuen Bezeichnungen bedeuten, und welche Qualität dahinter zu erwarten ist, darüber spricht Ernst Büscher (Ressortleiter Presse im Deutschen Weininstitut) mit Christian Schwörer, dem Generalsekretär des Deutschen Weinbauverbandes.