Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts durch Zugabe von Zucker vor Beendigung der Gärung. Die Anreicherung ist erlaubt bei Deutschen Weinen, Landweinen und Qualitätsweinen. Bei Prädikatsweinen ist die Anreicherung unzulässig.
Glossareinträge
-
Name des Begriffes: Anreicherung
-
Beschreibungen des Begriffes:
Anreicherung
- Synonyme: Chaptalisation