Angabe die verwendet werden darf, wenn zusätzlich zu den Anforderungen an die Verwendung der Angabe „Gutsabfüllung“ ein unter Denkmalschutz stehendes Schloss der Sitz des Weinbaubetriebes ist und dort die Weinbereitung und Abfüllung erfolgen und die zur Weinbereitung verwendeten Trauben ausschließlich von betriebseigenen Rebflächen stammen.
Glossareinträge
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Name des Begriffes: Schlossabfüllung
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Beschreibungen des Begriffes:
Schlossabfüllung