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Zuschüsse für Informationsreisen nutzen
Jedes Unternehmen der deutschen Weinwirtschaft kann diese Fördermittel beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Organisation und Begleitung der Reise obliegt dem Antragsteller. Es müssen mindestens drei Anbaugebiete besucht werden, und im Durchschnitt zwei Betriebe pro Tag. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt sechs Personen. Darüber hinaus wird dem DWI ein Termin von ca. einer bis zwei Stunden eingeräumt, um die Gäste über das Weinland Deutschland zu informieren. Es handelt sich um eine De Minimis Maßnahme.
Die vollständigen Unterlagen für die Beantragung dieser Fördermittel sowie alle weiteren Informationen erhalten Sie bei Lena Hess (lena.hess[at]deutscheweine(dot)de, Tel. 06135-9323-254