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Pflanzrechte: Winzer erhalten 308 Hektar extra

17.07.2018

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat vor allem aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern Anträge für neue Rebpflanzungen entgegengenommen. Beantragt wurden 834 Hektar.


Mehr Anbaufläche für Wein

Für insgesamt rund 834 Hektar potenzielle Weinanbaufläche nahm die BLE seit Januar 2018 insgesamt 3.080 Anträge entgegen. Von den letztlich 3.004 genehmigungsfähigen Anträgen kommen rund 72 Prozent aus Rheinland-Pfalz, 18 Prozent aus Baden-Württemberg und fünf Prozent aus Bayern.

Wer wie viel zusätzliche Anbaufläche erhält, richtet sich in erster Linie nach der Steillage der beantragten Anbauflächen. Erste Priorität haben Lagen mit über 30 Prozent Gefälle, dann folgen Lagen mit 15 bis 30 Prozent Hangneigung.

Die Verteilung auf die Bundesländer gestaltet sich 2018 wie folgt:

Bundesland

beantragte Fläche

genehmigte Fläche

Baden-Württemberg

107,7737 Hektar

46,8738 Hektar

Bayern

84,7872 Hektar

34,3061 Hektar

Brandenburg

0,8259 Hektar

0,8259 Hektar

Hessen

4,3307 Hektar

1,7623 Hektar

Mecklenburg-Vorpommern

1,7191 Hektar

1,7191 Hektar

Niedersachsen

3,4519 Hektar

3,4519 Hektar

Nordrhein-Westfalen

0,6395 Hektar

0,6395 Hektar

Rheinland-Pfalz

592,7295 Hektar

194,0710 Hektar

Saarland

1,1829 Hektar

1,1829 Hektar

Sachsen

12,9311 Hektar

6,4031 Hektar

Sachsen-Anhalt

17,6562 Hektar

11,1264 Hektar

Schleswig-Holstein

3,5200 Hektar

3,5200 Hektar

Thüringen

2,0605 Hektar

2,0605 Hektar


Wer weniger als 50 Prozent der beantragten Fläche erhält, kann der BLE innerhalb eines Monats den Verzicht erklären. Anderenfalls muss die Bepflanzung innerhalb von drei Jahren nach positivem Bescheid erfolgen. Zuständig für die Kontrollen in den Anbaugebieten sind die jeweiligen Landesbehörden.

Weitere Informationen unter www.ble.de/pflanzrechte-wein

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