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Mehr Weinanbaufläche für Deutschland
Für insgesamt rund 705 Hektar potenzielle Weinanbaufläche hat das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) seit Januar 2017 insgesamt 2.354 Anträge entgegengenommen. Von den genehmigungsfähigen Anträgen stammen 73 Prozent aus Rheinland-Pfalz, 19 Prozent aus Baden-Württemberg und fünf Prozent aus Bayern.
Wer wie viel neue Anbaufläche erhält, richtet sich unter anderem nach der Steillage der beantragten Anbauflächen. Erste Priorität haben Lagen mit über 30 Prozent Gefälle, dann folgen Lagen mit 15 bis 30 Prozent Hangneigung. Diese Regelung soll die Kulturlandschaft von Steillagen fördern.
Die Anpflanzung auf der beantragten Fläche wird von den zuständigen Landesstellen überprüft.
Neue Anträge können ab 2018 gestellt werden. Das Antragsformular und entsprechende Informationen werden hier zu entsprechender Zeit veröffentlicht.
Hintergrund: Anträge für Neuanpflanzungen sind nur dann genehmigungsfähig, wenn die Antragsteller über eine landwirtschaftliche Fläche verfügen, die nicht kleiner ist als die Fläche, für die die Genehmigung beantragt wurde. Die beantragte Fläche muss bei Antragstellung und bis zur Erteilung des Bescheides unbepflanzt sein.
Ausnahme: Ist die Fläche bereits zu Versuchszwecken oder ausschließlich zum Verbrauch im Haushalt (Hauswein) mit Weinreben bepflanzt, kann ein Antrag auf Genehmigung von Neuanpflanzungen gestellt werden, ohne dass die Fläche vorher gerodet werden muss.
Neupflanzung von Rebflächen in Deutschland:
Alle Infos und Downloads zu den Genehmigungsverfahren