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China: Wein aus Deutschland künftig vor Nachahmung geschützt
Denn die EU hat sich mit China auf den Schutz von hundert geografischen Herkunftsbezeichnungen für Alkohol und Nahrungsmittel aus Europa verständigt.
Schutz wird voraussichtlich Ende 2020 in Kraft treten
Im Gegenzug des neuen "wegweisenden Abkommens" werden chinesische Produkte auf dem europäischen Markt geschützt, so die EU-Kommission. Das Abkommen soll Ende 2020 in Kraft treten. Zuvor müsen noch das Europäische Parlament und der EU Rat zustimmen.
Es spiegele "die beiderseitige Offenheit und Einhaltung internationaler Regeln als Grundlage für Handelsbeziehungen wider", sagt EU-Kommissar Phil Hogan. In der EU gibt es bereits 3300 geschützte geografische Angaben (g.g.A.) oder Ursprungsbezeichnungen (g.U.).
Das Deutsche Weininstitut erläutert das EU-System der geschützten Ursprungsbezeichnungen unter anderem auf der Internet-Seite Weine-mit-Herkunft.de.
EU-Kommissar Phil Hogan erklärte anlässlich des neuen Abkommens ferner: "Europäische Erzeugnisse mit geografischen Angaben sind für ihre Qualität weltweit bekannt. Die Verbraucher sind bereit, einen höheren Preis zu zahlen, weil sie auf den Ursprung und die Authentizität dieser Erzeugnisse vertrauen, was auch den Landwirten zugutekommt. Dieses Abkommen zeigt unser Engagement für eine enge Zusammenarbeit mit unseren globalen Handelspartnern wie beispielsweise China. Es ist ein Gewinn für beide Parteien und stärkt unsere Handelsbeziehungen, wovon sowohl unsere Agrar- und Lebensmittelsektoren als auch die Verbraucher auf beiden Seiten profitieren."
Mehr Informationen: EU-Kommission
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DWI Forum Export am 18. Juni 2020 (s. Textende)