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BLE genehmigt 308 Hektar neue Rebflächen in Deutschland

25.08.2020

Im Jahr 2020 genehmigte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung insgesamt 308 Hektar (ha) neue Rebflächen, von denen mit 211,31 ha der Großteil auf Rheinland-Pfalz entfiel.


Darauf folgen Baden-Württemberg mit 28,41 ha und Bayern mit 20,6 ha. Allein in Rheinhessen wurden 163,59 ha Neuanpflanzungen genehmigt, womit das größte Anbaugebiet Deutschlands auf 26.860 ha wächst. Die Pfalz bekam 37,84 ha zugesprochen, die Gesamtrebfläche hier beträgt nun 23.684 ha.

211 Hektar entfallen auf Rheinland-Pfalz

Auch in den Landweingebieten wurden ca. 35 ha Neuanpflanzungen genehmigt, beispielsweise gingen 2,11 ha nach Schleswig-Holstein, 7,45 ha nach Mecklenburg-Vorpommern oder 4,88 ha nach Nordrhein-Westfalen.

Auch in Landweingebieten wurden ca. 35 Hektar genehmigt

Laut BLE konnten 2.611 von insgesamt 2.632 eingegangenen, gültigen Anträgen genehmigt werden, was 308 von 697 beantragten Hektar entspricht. In Deutschland darf sich die Rebfläche jährlich um 0,3%, gemessen an der Rebfläche des Vorjahres, vergrößern, Anträge werden priorisiert nach Grad der Hangneigung stattgegeben.

 

Alle bewilligten Flächen finden Sie hier zusammengefasst:

 

Bundesland

Genehmigte Fläche (ha)

Rheinland-Pfalz

211,31

Baden-Württemberg

28,41

Bayern

20,6

Sachsen-Anhalt

17

Mecklenburg-Vorpommern

7,45

Thüringen

5,03

Nordrhein-Westfalen

4,88

Sachsen

2,98

Niedersachsen

2,75

Hessen

2,53

Brandenburg

2,26

Schleswig-Holstein

2,11

Saarland

1,17

Gesamt

308,48

 

Anbaugebiet

Genehmigte Fläche (ha)

Rheinhessen (g.U.)

163,59

Pfalz (g.U.)

37,84

Württemberg (g.U.)

17,33

Saale-Unstrut (g.U.)

17,11

Franken (g.U.)

14,23

Baden (g.U.)

10,01

Mosel (g.U.)

3,36

Ahr (g.U.)

3,22

Sachsen (g.U.)

2,98

Nahe (g.U.)

2,73

Rheingau (g.U.)

0,72

Mittelrhein (g.U.)

0,30

Gesamt

 

Quelle: BLE, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

273,42

 

Steillagen, wie beispielsweise der Mundelsheimer Kaesberg (Württemberg), genießen grundsätzlich höhere Priorität bei der Vergabe von neuen Pflanzrechten.