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Baden-Württemberg lockert Weinverkauf für Direktvermarkter

31.03.2020

Mit neuen Auslegungshinweisen zur seiner Corona-Verordnung spezifiziert das Land Baden-Württemberg seine Regelungen zum Weinverkauf. Ausgenommen sind zwar weiter ausdrücklich Wein- und Spirituosenhandlungen; demgegenüber sind "Vinotheken von Winzergenossenschaften" nicht mehr erwähnt.

 


Positivliste von Verkaufsstellen

Auf die Positivliste der Verkaufsstellen, die in Baden-Württemberg geöffnet werden dürfen, wurde in den Hinweisen vom 26. 3. 2020 (pdf) der reine Weinverkauf als "Direktvermarktung, unmittelbar am Produktionsort" aufgenommen, ohne Ausschank und ohne Verkostung.

Damit dürften Winzer, Weingüter und Genossenschaften ihre Verkaufsstellen zum reinen Mitnahmeverkauf wieder öffnen, auch das Problem mit Mischsortimenten, wenn etwa Weinessig, Traubenkernöl, Traubensaft, oder andere Feinkost angeboten wird, hat sich damit erledigt.

Weinverkauf auch in RLP ab Hof möglich

Aufgrund vermehrter Rückfragen zum Weinverkauf ab Hof hatte zuvor das Kompetenzzentrum Weinmarkt und Weinmarketing Rheinland-Pfalz über den Erlass des zuständigen Ministeriums (RLP) informiert. Danach bleibt der Weinverkauf ab Hof unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Informationserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz  RLP (pdf-download, Stand: 19.03. 2020

Handreichung zu I. Ziffer 2 des obigen Erlasses zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen in Rheinland-Pfalz RLP (pdf-download, Stand: 23.3. 2020).

Hinweise Weinlieferungen und Weinverkostungen in RLP (pdf-download, Stand: 23.3. 2020).

 

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Corona-Krise: Weinverkauf der Direktvermarkter (ohne Ausschank und Verkostung) ist in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg möglich. s.a. pdf-downloads im Text

Foto: Weingut Burg Homberg, Baden-Württemberg