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Ausschankregeln: Weintouristen wünschen mehr als Proben

22.01.2020

Der Weintourismus entwickelt sich in allen deutschen Anbaugebieten positiv. Bei den Ausschankregeln gibt es indes noch Herausforderungen zu stemmen, berichtet Annika Weber, Marketing-Leiterin im Weingut Weber in Ettenheim/Baden.


Deutschlandweit kehren Weintouristen nach ihren Outdoor-Aktivitäten gerne zu Weingütern ein. Nach ihren Exkursionen genießen sie Wasser und Wein und möchten auf dem Weingut mit ihren Freunden verweilen. Jedoch:

Ausschank restriktiv reglementiert

"Wir dürfen kein Glas Wein an den Weintouristen verkaufen, obwohl dies gewünscht wird. Da es sich um Alkohol handelt, bräuchten wir eine Gaststättenkonzession, sagt die Marketing-Expertin Annika Weber. Diese ist nur dann zu erhalten, wenn man sich innerorts befindet. Da aber viele Weingüter in ganz Deutschland im Außenbereich liegen, was bei landwirtschaftlichen Betrieben in der Regel so ist, gibt es mit der Gaststättenkonzessionen ein Problem.

"In der Regel scheitert es an den örtlichen Behörden, da sich hier rechtlich niemand zu weit aus dem Fenster lehnen will“, schildert Weber. „Für den Weintourismus im allgemeinen und  für den Erhalt der Weinbaubetriebe im speziellen wäre es aber wichtig, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen oder eine ganz neue Regelung zu etablieren.“

Straußwirtschaftsgenehmigungen zeitlich begrenzt

Die Straußwirtschaftsgenehmigung könnte eine Lösung des Problems darstellen. Sie ist jedoch befristet auf maximal 12 Wochen im ganzen Jahr. Da die Saison weit über 12 Wochen andauert, deckt sie nicht den ganzen Zeitraum ab.

Außerhalb des begrenzten Zeitraumes dürfen allenfalls kostenlose Proben gereicht werden. Für die Weingüter wäre es existenziell wichtig, ihre Weine glasweise verkaufen zu dürfen, so die Winzerin. Außerdem sei es zielführender, wenn sich die Besucher der Weingüter an verlässliche Zeiten gewöhnen könnten, die während der ganzen Saison gelten.

Wein erleben - am Rande des Badischen Weinradweges

Entlang des neu geschaffenen Badischen Weinradweges wird entlang der Wegstrecke zwar auf Weingüter hingewiesen. Dort angekommen stellt man nach geltender Rechtslage jedoch enttäuscht fest, dass ein glasweiser Verkauf nicht möglich ist. Ob örtliche Behörden diesen Zielkonflikt durch Ausnahmegenehmigungen auflösen können, wird sich in Einzelfällen entscheiden. Der erfreulichen Entwicklung des Weintourismus wären bürgernahe Entscheidungen zu wünschen, resümmiert Annika Weber.

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Fotoquelle: weingut-weber.de