Liefer- und Geschäftsbedingungen des DWI
für Lieferung von Bildmaterial, zur Vergabe von Nutzungsrechten
A. Allgemeines
- Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv
zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Das vom DWI bereitgestellte Bildmaterial steht ausschliesslich für
Veröffentlichungen zum Thema Deutscher Wein zur Verfügung.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch das DWI. Geschäftsbedingungen
des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
- Das DWI ermöglicht dem Kunden den Zugang zur Online-Datenbank in Form einer Freischaltung. Eine Verpflichtung zur
dauerhaften Freischaltung seitens des DWI besteht nicht. Die benötigte Gegenstellen-Software (Client) hat sich der Kunde
selbst zu beschaffen.
- Der Zugang zur Datenbank ist nur mit einer gültigen Usernummer und einem Passwort möglich. Diese sind von DWI
und dem Kunden vertraulich zu behandeln. Sollten die Zugangsdaten durch verschulden des Kunden mißbraucht werden, so
haftet dieser für den entstandenen Schaden.
- Der Kunde kann die DWI Online-Datenbank nutzen, um in den dort gespeicherten Bilddatenbeständen nach Fotos zu recherchieren
und sich diese als Vorschaubilder oder als Feindaten zu übertragen.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit des DWI Online-Servers. Es bleibt dem DWI jederzeit freigestellt,
den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten, sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen
oder zu ergänzen.
- Die Recherche und die Übertragung der Bilder ist für den Kunden kostenfrei. Die Kosten für die ISDN-Verbindung
trägt der Kunde.
- Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum
der beabsichtigten Nutzung anzugeben.
Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder
stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis
als nicht erteilt und ist das DWI von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
- Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum des DWI und der Urheber. Es wird ausschließlich vorübergehend
und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt.
Eine Abspeicherung von Bilddaten durch
den Kunden, die über die Dauer der aktuellen Produktion hinausgeht, ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch das DWI
gestattet.
- Erhaltenes Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist umgehend
auf seinen Datenträgern zu löschen.
B. Honorare
- Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen,
Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
Der
Besteller haftet dem DWI gegenüber, auch für die Weitergabe der Fotos an Dritte.
- Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben
sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den
jeweils geltenden Honorarsätzen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) abgerechnet. Macht der Besteller keine
genauen Angaben, ist das DWI berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen.
Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten
und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer.
- Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere
Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
- Sobald der Besteller bekundet hat, daß er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist das DWI
berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige
Nutzung noch nicht erfolgte.
C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
- Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen.
- Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder
elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Tendenzfremde Verwendungen
und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen
können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
- Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet.
Der Besteller
ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert hat oder sonst Vorlagen für eigene
Archivzwecke gefertigt hat.
- Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet.
Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text
übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber
schadensersatzpflichtig.
- Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell
erfolgen.
- Die werbliche Nutzung von sonstigen Personenabbildungen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, um Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Dritter vorzubeugen.
Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig
D. Urheberrecht / Belegexemplar
- Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Urhebervermerk
(DWI/ Name der Fotografin, des
Fotografen), und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise
reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen
läßt. Der Verwender hat das DWI von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter
freizustellen.
- Ziffer 1 gilt auch für Werbung. Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche
Sondervereinbarung getroffen wurde.
- Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheherrechtsgesetzes.
- Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare
unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz (vgl. ergänzend Anhang zu E)
- Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten
an Dritte sowie unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen
für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte (vgl. Cl, 2 und 3) wird vorbehaltlich der Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars
fällig.
- Unterbleibt der Urhebervermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar
zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
- Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 14 Tagen zahlbar.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit diese Vollkaufleute sind, Mainz.
- Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
- Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.