Regionale Weinprämierungen
In den deutschen Anbaugebieten können die Weinerzeuger ihre Weine und Sekte zur Landeswein- und Sektprämierung anstellen. Die größte findet alljährlich in Rheinland-Pfalz statt.Regionale Weinprämierungen finden in den Weinbau treibenden Bundesländern Rheinland-Pfalz,
Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Nordrhein-Westfalen statt. Die Teilnahme
an einer regionalen Weinprämierung ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Bundesweinprämierung.
Zur Förderung der Erzeugung qualitativ herausragender Qualitätsweine und Qualitätsekte veranstaltet
die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz jährlich die Landesprämierung für Wein und Sekt.
Es ist der mit Abstand größte Wettbewerb dieser Art, zu dem von ca. 2.500 Betrieben rund 19.000 Erzeugnisse aus
den sechs rheinland-pfälzischen Anbaugebieten vorgestellt werden. Die Bewertung der Weine und Sekte wird nach dem für
die amtlichen Qualitätsweinprüfung in der Weinverordnung vorgeschriebenen Bewertungsschema vorgenommen. Nur deutlich
über dem Durchschnitt liegende Erzeugnisse werden mit einer Preismünze ausgezeichnet.
"Die Ergebnisse
werden in einem Prämierungsverzeichnis für die Anbaugebiete Ahr, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Pfalz und Rheinhessen
veröffentlicht, das bei der Landwirtschaftskammer oder bei den Weinbauämtern bezogen werden kann. Den direkten Weg
zu prämierten Weinen und ihren Erzeugern sowie zu den Betrieben mit den besten Betriebsergebissen zeigt die Landwirtschaftskammer
mit dem Internetportal www.praemierung-rlp.de.
Betriebe,
die über mehrere Jahre überdurchschnittliche Erfolge bei der Landesprämierung und damit Kontinuität auf
höchstem Niveau vorweisen können, erfüllen damit die Kriterien für die Auszeichnung mit Ehrenpreisen
des Landes Rheinland-Pfalz, kommunaler Gebietskörperschaften sowie landwirtschaftlicher und weinbaulicher Institutionen.
Nach den Prämierungsbestimmungen qualifizieren sich die Prämierungsteilnehmer mit der über Jahre besten Betriebsleistung
für den Großen Staatsehrenpreis, die höchste Auszeichnung für Wein des Landes Rheinland-Pfalz. "
Anmeldungen zur Prämierung sind ganzjährig möglich. Probe und Ergebnismitteilung erfolgt jeweils nach
den Stichtagen 15. Januar, 15. März, 15. Mai, 15. Juli, 15. September, 15. November.
Dies sind einige wichtige Prämierungsbestimmungen:
Es ist ein Mindestbestand des Weines von 100 bis 1000 Litern vorgeschrieben. Zuständig sind die Weinbauämter
in Wittlich, Bad Kreuznach, Alzey und Neustadt. Es wird eine Grundgebühr von ca. 30 € erhoben. Zusätzlich fallen
Gebühren für Prämierungszeichen in unterschiedlicher Höhe an.
Es werden Goldene, Silberne und Bronzene Kammerpreismünzen je nach erreichter Punktzahl vergeben. Preisträger erhalten eine Urkunde. Zudem werden Ehrenpreise verliehen. Aus den Gold prämierten Weinen werden in bestimmten Weinkategorien einzelne Siegerweine ausgewählt. Weitere Informationen und Formulare finden sich unter www.lwk-rlp.de
In Baden führt der Badische Weinbauverband alljährlich eine Gebietsweinprämierung durch. Das jährlich herausgegebene Preisträgerverzeichnis der badischen Gebietsweinprämiierung gilt bei vielen Weinfreunden als gute Visitenkarte besonderer badischer Qualitätsweine. Damit gibt das Preisträgerverzeichnis auch wichtige Hinweise für gute Einkaufsquellen gehobener badischer Weinqualität.
Im Jahr werden mehr als 2.000 Weine zur Gebietsweinprämiierung angestellt. Diese Weine werden an mehreren Prämiierungsterminen
über das Jahr verprobt. Die Prämierungsquote liegt bei ca. 90 %. Prämierte Weine können mit einem Prämiierungszeichen
ausgestattet werden. Zudem werden weitere Sonderverkostungen durchgeführt, beispielsweise um die TOP 10-Weine in einer
bestimmten Weinkategorie oder die besten Frühlings- und Sommerweine zu ermitteln. Auch werden Ehrenpreise vergeben. Neben
den Weinen werden auch badische Sekte b.A. prämiiert.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter
www.badischer-weinbauverband.de
In Württemberg ist der Weinbauverband Württemberg Träger der Weinprämierung.
Bei
der Württembergischen Wein- und Sektprämierung treten alljährlich einige tausend Weine und Sekte zum Vergleich
an und Juroren vergeben Punkte, die dann schließlich zu Gold, Silber oder Bronze in Form von gesetzlich geschützten
Medaillen/Streifen auf den Flaschen führen. Für den Verbraucher sind diese eine einfache Einkaufshilfe. Eine Broschüre,
die alljährlich im Dezember erscheint, erklärt das Verfahren der Weinprämierung, informiert über die Hintergründe
und nennt natürlich alle Namen und Ergebnisse der aktuellen württembergischen "Weinolympiade". Die Broschüre
beim Weinbauverband Württemberg erhältlich. Weitere Informationen finden Sie unter www.wvwue.de
Träger der Hessischen Landeswein- und Sektprämiierung ist das Hessische Ministerium für
Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Auf der Internetseite des Ministeriums finden sich das Preisträgerverzeichnis
und die Staatsehrenpreisträger. Das grundlegende Ziel der Prämiierung ist die Förderung des Qualitätsstrebens.
Zuständig für die Durchführung der Prüfung ist das Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat Weinbauamt
mit Weinbauschule Eltville.
Bis ein Wein oder Sekt eine goldene, silberne oder bronzene Preismünze erreicht, hat
er einige Hürden zu nehmen. In Gruppen zu je drei Prüfern wird jeder Wein oder Sekt nach dem 5-Punkte Schema der
Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) bewertet. Danach erhält jeder Teilnehmer eine schriftliche Ergebnismitteilung,
welche ihn berechtigt, seine prämierten Weine mit den entsprechenden Prämierungszeichen auszustatten. Das Prämiierungsjahr
läuft jeweils vom 1. September bis zum 31. August des Folgejahres. Letzter Termin für die Anstellung im laufenden
Prämiierungsjahr ist jeweils der 10. August.
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb um die Auszeichnung
Landessieger Rheingau ist die Auszeichnung eines Weines oder Sektes b.A. mit einer Preismünze in Gold. Heiß umkämpft
sind jedes Jahr die Auszeichnungen mit der Ehrenplakette des Landes Hessen. Hier zählt das Gesamtergebnis des Betriebes
bei der Landeswein- und -sektprämiierung. Für das Anbaugebiet Hessische Bergstraße wird eine Ehrenplakette
vergeben, im Rheingau sind es fünf. Weitere Informationen und Formulare zur Hessischen Wein- und Sektprämierung
finden Sie unter nachfolgendem Link: www.rp-darmstadt.hessen.de
Der Fränkische Weinbauverband führt fortlaufend gebietliche Verkostungen durch. Die fränkischen Winzer können sich hier dem Leistungswettbewerb stellen. Prämiert werden können bei den Weißweinen nur Prädikatsweine, bei den Rotweinen auch Qualitätsweine, zudem Sekt. Die Anstell- und Probentermine für die Fränkische Weinprämierung verteilen sich von Januar bis November über das ganze Jahr. Der Annahmeschluss für den Premium-Wettbewerb Best of Gold liegt in der Regel im März, die Endverkostung findet dann im April statt. Für Mitglieder des Weinbauverbandes gelten ermäßigte Gebührensätze. "Ausgezeichnete Frankenweine" ist der Titel der alljährlich erscheinenden Broschüre mit allen prämierten Weinen und den Ehrenpreisträgern. Weitere Informationen und Anmeldeformulare finden Sie unter www.frankenwein-aktuell.de
Der Freistaat Sachsen hat den Weinbauverband Sachsen e.V. beauftragt, die Gebietsweinprämierung für das Anbaugebiet Sachsen durchzuführen. Somit ist der Weinbauverband Sachsen seit 1994 amtlich anerkannte Stelle für die Prämierung von Qualitätsweinen -, Qualitätsperlweinen -, Qualitätslikörweinen - und Qualitätsschaumweinen. Die Prämierung dient der nachhaltigen Förderung von Qualitätserzeugnissen des sächsischen Weinbaus. Die Prüfung der Weine erfolgt meist zur Jahresmitte. Teilnahmeberechtigt sind alle Qualitätsweinerzeuger Sachsens. Pro Wein bzw. Sekt müssen 3 Flaschen a 0,75 l abgegeben werden. Für jeden angestellten Wein bzw. Sekt wird eine Gebühr von 50,00 Euro erhoben. Es werden bronzene, silberne und goldene Preise vergeben. Die Preisträger der Prämierung werden anlässlich einer Prämierungsfeier öffentlich bekannt gegeben. Weitere Informationen: www.weinbauverband-sachsen.de
Im Weinbaugebiet Saale-Unstrut ist ebenfalls der regionale Weinbauverband für die Landesweinprämierung verantwortlich. Degustationen finden zweimal im Jahr statt. Die Preisträger unter den Weingütern werden in einem Festakt geehrt. Die Vorstellung der prämierten Weine erfolgt alljährlich bei der Präsentation "Goldkinder". Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.natuerlich-saale-unstrut.de
Die Weinprämierung für die Winzer an der Saar führt die Landwirtschaftskammer Saarland
im Sommer durch. Etwa 15 Betriebe beteiligen sich. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.lwk-saarland.de.
Für die Weine des Siebengebirges wird die Weinprämierung von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
durchgeführt (www.landwirtschaftskammer.de).


























