Wir alle kennen diese Begriffe: Kabinett, Spätlese, Auslese. Was steckt nun genau hinter diesen Begriffen?
Für viele ist die Güteklasse eines Weines die wichtigste der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf einem Weinetikett. In kaum einem anderen Land gibt es so viele verschiedene Qualitätsstufen wie in Deutschland.
Man unterscheidet folgende Güteklassen und Qualitätsstufen:
Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A) ist die größte Gruppe deutscher Weine. Qualitätsweine müssen zu 100% aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen. Für jeden Qualitätswein sind, unterschiedlich nach Rebsorte und Anbaugebiet, untere Grenzwerte beim natürlichen Alkoholgehalt festgelegt. Das Mindestmostgewicht liegt je nach Gebiet zwischen 50 und 72 Grad Oechsle. Qualitätsweine dürfen ebenso wie Tafelweine angereichert (chaptalisiert) werden. Der Zusatz von Zucker vor der Gärung ist gesetzlich begrenzt. 24 Gramm/Liter zusätzlicher Alkohol dürfen durch die Chaptalisation entstehen.
Für Prädikatsweine gelten die höchsten Anforderungen hinsichtlich Sortenart, Reife, Harmonie und Eleganz. Bei diesen Weinen darf kein Zucker zugesetzt werden. Es gibt sechs verschiedene Prädikate, wiederum mit unterschiedlichen Mindestmostgewichten je nach Rebsorte und Anbaugebiet. Dabei gelten in südlicheren Anbaugebieten meist höhere Anforderungen.
Die Prädikate in aufsteigender Reihenfolge:
Kabinett: feine, leichte Weine aus reifen Trauben mit geringem Alkoholgehalt Spätlese: reife, elegante Weine mit feiner Frucht, die etwas später geerntet werden Auslese: edle Weine aus vollreifen Trauben, unreife Beeren werden ausgesondert. Beerenauslese: volle fruchtige Weine aus überreifen, edelfaulen Beeren; der Botrytispilz (Edelfäule) trägt mit zur Qualität bei; solche Weine können nicht in jedem Weinjahrgang geerntet werden und sind über Jahrzehnte lagerfähig. Trockenbeerenauslese: aus rosinenartig eingeschrumpften, edelfaulen Beeren ist die Trockenbeerenauslese die Spitze der Qualitätspyramide, süß und honigartig ist sie von extremer Alterungsfähigkeit über viele Jahrzehnte. Eiswein: aus Trauben, bei denen das gleiche Mindestmostgewicht wie bei einer Beerenauslese erreicht wurde und die Trauben in gefrorenem Zustand unter minus 7 Grad Celsius gelesen und gefroren gekeltert werden, so dass nur das Frucht-Konzentrat ausgepresst wird.
Jeder deutsche Wein muss mit einer dieser Qualitätsbezeichnungen deklariert werden.
Seit dem Jahrgang 2000 dürfen Weine auch mit den Begriffen "Classic" und "Selection" bezeichnet werden.
Der Begriff "Classic" signalisiert, dass es sich um einen Wein aus einer klassischen, gebietstypischen Rebsorte handelt, der einem gehobenen Qualitätsanspruch genügt, gehaltvoll, kräftig, aromatisch und trocken schmeckt. Das Mindestmostgewicht liegt 1 % vol. über dem Mindestmostgewicht der jeweiligen Rebsorte, der Gesamtalkoholgehalt bei mind. 12,0 % vol. (Ausnahme: Mosel mind. 11,5 % vol.). Der Restzucker beträgt max. 15 g/l.
Die trockene Spitzenklasse der deutschen Weine wird durch den Begriff "Selection" sowie „Erstes Gewächs“ (Rheingau) gekennzeichnet. Ausgewählte Standorte, geringer Ertrag und Handlese sind Garanten der überragenden Qualität dieser Weine. Sie dürfen frühestens am 1. September des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden.
Deutscher Landwein zählt zu den Weinen mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung. Er ist ein umkomplizierter Wein, der typisch seine Region ist. Landwein ist stets trocken oder halbtrocken. Seit dem 1. August 2009 sind in Deutschland folgende Landwein-Gebiete festgelegt:
Die Liste der deutschen Landweingebiete in alphabetischer Reihenfolge:
- Ahrtaler Landwein
- Badischer Landwein
- Bayerischer Bodensee-Landwein
- Brandenburger Landwein
- Landwein Main
- Landwein der Mosel
- Landwein Neckar
- Landwein Oberrhein
- Landwein Rhein
- Landwein Rhein-Neckar
- Landwein der Ruwer
- Landwein der Saar
- Mecklenburger Landwein
- Mitteldeutscher Landwein
- Nahegauer Landwein
- Pfälzer Landwein
- Regensburger Landwein
- Rheinburgen Landwein
- Rheingauer Landwein
- Rheinischer Landwein
- Saarländischer Landwein
- Sächsischer Landwein
- Schleswig-Holsteiner Landwein
- Schwäbischer Landwein
- Starkenburger Landwein
- Taubertäler Landwein
Deutscher Wein ohne Herkunftsbezeichnung ersetzt seit der EU-Weinrechtsänderung vom 1. August 2009 den Begriff Tafelwein. Dieser Weintyp darf neuerdings auch eine Rebsorten- und Jahrgangsbezeichnung tragen. Die Qualitätsanforderungen sind jedoch niedriger als die von Qualitäts- und Prädikatsweinen.
Er muss ausschließlich aus deutschem Lesegut zugelassener Rebflächen und Rebsorten stammen. In Deutschland werden im Vergleich zu anderen Anbauländern nur kleine Mengen dieser Qualität erzeugt.
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